Autor: Artikel 1 des dt. Grundgesetzes
- »Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.« - Artikel 1 des dt. Grundgesetzes (Rating: 12)
- »Die Hölle, das sind die anderen.« - Artikel 1 des dt. Grundgesetzes (Rating: 3)
- »Ich lauf' bis in den Jemen, für mein Unternehmen!« - Artikel 1 des dt. Grundgesetzes (Rating: 2)
- »In diesem Fall ziehen Sie eine Maske schnell zu sich heran und platzieren diese fest auf Mund und Nase. Danach helfen Sie Kindern und hilfsbedürftigen Personen.« - Artikel 1 des dt. Grundgesetzes (Rating: 1)
- »Der Magen einer Sau, die Gedanken einer Frau und der Inhalt einer Worscht bleiben ewig unerforscht.« - Artikel 1 des dt. Grundgesetzes (Rating: 1)
- »Jedes Publikum kriegt die Vorstellung, die es verdient.« - Artikel 1 des dt. Grundgesetzes (Rating: 1)
- »Karriere: Beförderung bis zur absoluten Inkompetenz.« - Artikel 1 des dt. Grundgesetzes (Rating: 1)
- »Mit Schreiben rechtfertige ich den Raum, den ich auf dem Planeten Erde einnehme.« - Artikel 1 des dt. Grundgesetzes (Rating: 1)
- »Heinrich, mir graut's vor dir.« - Artikel 1 des dt. Grundgesetzes (Rating: 0)
- »Regieren ist die Kunst, Probleme zu schaffen, mit deren Lösung man das Volk in Atem hält.« - Artikel 1 des dt. Grundgesetzes (Rating: 0)
- »Mit der Geburt wird dir auch der Tod geschenkt.« - Artikel 1 des dt. Grundgesetzes (Rating: 0)
- »Die Ausnahme bestätigt die Regel.« - Artikel 1 des dt. Grundgesetzes (Rating: 0)
- »Jeder Held wird auf die Dauer langweilig.« - Artikel 1 des dt. Grundgesetzes (Rating: 0)
- »Dazu gibt er dem Menschen die Hoffnung: sie ist in Wahrheit das übelste der Übel, weil sie die Qual der Menschen verlängert.« - Artikel 1 des dt. Grundgesetzes (Rating: 0)
- »Querstreifen machen dick, aber wer ißt schon Querstreifen?« - Artikel 1 des dt. Grundgesetzes (Rating: -1)
- »Wir sind stets bereit, auch das kleinste Unglück zu verfluchen; dem Glück danken wir kaum.« - Artikel 1 des dt. Grundgesetzes (Rating: -1)
- »Der Satire steht das Recht auf Übertreibung zu. Aber sie hat es schon seit langem nicht mehr nötig, von diesem Recht Gebrauch zu machen.« - Artikel 1 des dt. Grundgesetzes (Rating: -3)
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