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Autor: Arzneimittelwerbung

Arzneimittelwerbung ist in Deutschland eine im Heilmittelwerbegesetz geregelte Werbung. Es wird dabei in zwei Kategorien unterschieden: Fachwerbung: Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente, die nur gegenüber einem Fachpublikum wie den Angehörigen der Heilberufe, die diese auch verschreiben dürfen, und solchen Personen, die legal damit handeln, beworben werden dürfen. Publikumswerbung: Gegenüber dem Publikum, d. h. der Öffentlichkeit, darf generell nicht für Arzneimittel zur Beseitigung von Schlaflosigkeit, von psychischen Störungen oder zur Beeinflussung der Stimmungslage geworben werden.


Quelle: Wikipedia (Stand: 2024-12-08)
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