Skip to content.
Autor: Arzneimittelwerbung

Arzneimittelwerbung ist in Deutschland eine im Heilmittelwerbegesetz geregelte Werbung. Es wird dabei in zwei Kategorien unterschieden: Fachwerbung: Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente, die nur gegenüber einem Fachpublikum wie den Angehörigen der Heilberufe, die diese auch verschreiben dürfen, und solchen Personen, die legal damit handeln, beworben werden dürfen. Publikumswerbung: Gegenüber dem Publikum, d. h. der Öffentlichkeit, darf generell nicht für Arzneimittel zur Beseitigung von Schlaflosigkeit, von psychischen Störungen oder zur Beeinflussung der Stimmungslage geworben werden.


Quelle: Wikipedia (Stand: 2024-05-03)
Zitat hinzufügen. Falsche Zitate:
  1. »Ich denke nicht, aber trotzdem bin ich.« - Arzneimittelwerbung (Rating:
    0
    )
  2. »Es ist nicht die stärkste Spezies, die überlebt, auch nicht die intelligenteste, sondern die, die sich am ehesten dem Wandel anpassen kann.« - Arzneimittelwerbung (Rating:
    0
    )
Die auf dieser Seite präsentierten Informationen sind nicht notwendigerweise korrekt. Wenn Du einen Fehler gefunden hast, kontaktiere uns bitte. Danke :)
Fehler melden